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DOKUMENTATION: Der Gesetzentwurf

und weitere Informationen: Pressespiegel u. a.


Kompletter Gesetzentwurf
>>> PDF-Dokument siehe unten

Die geplanten Neuregelungen für den Bürgerfunk im Überblick:

>>> Funktionsauftrag
"Der Bürgerfunk im lokalen Hörfunk dient dazu, das lokale Informationsangebot zu ergänzen und den Erwerb von Medienkompetenz, insbesondere von Schülerinnen und Schülern, zu ermöglichen und damit auch zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beizutragen."

>>> Sendezeit und -volumen
Verschiebung und Reduzierung auf eine Stunde Bürgerfunk pro Tag ab 21 Uhr:

"Die Veranstaltergemeinschaften sollen in ihr Programm Programmbeiträge von Gruppen im Sinne der Absätze 1 bis 3 von täglich höchstens 60 Minuten abzüglich der Sendezeiten für Nachrichten, Wetter- und Verkehrsmeldungen und Werbung einbeziehen. (...) Der Bürgerfunk soll landesweit einheitlich im Programmschema der lokalen Hörfunkprogramme werktags in der Zeit zwischen 21 Uhr und 22 Uhr verbreitet werden. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen soll der Bürgerfunk gemäß Absatz 4 zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden. Abweichend von diesen Regelungen können zur Förderung der Medienkompetenz durch Schulprojekte im Einvernehmen mit der Veranstaltergemeinschaft besondere zusätzliche Sendezeiten vereinbart werden."

>>> Produktionshilfe
Wegfall der Produktionshilfe durch die Veranstaltergemeinschaften

>>> Qualifizierung der Produktionsgruppen
"Bürgerfunk im lokalen Hörfunk wird von Gruppen betrieben, die im Verbreitungsgebiet eines lokalen Hörfunkprogramms tätig sind, über eine geeignete Qualifizierung verfügen und nicht die Befugnis zur Gründung einer Veranstaltergemeinschaft haben. Die Mitglieder der Gruppen müssen ihre Hauptwohnung im Verbreitungsgebiet haben. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung. Darin ist festzuschreiben, dass eine geeignete Qualifizierung die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme erfordert."

>>> Lokalbezug, keine fremdsprachigen Beiträge mehr
"Die redaktionellen Inhalte der Programmbeiträge müssen einen lokalen Bezug zum Verbreitungsgebiet haben und sind in deutscher Sprache zu gestalten."

>>> Förderung
"Die LfM fördert Maßnahmen und Projekte für den Bürgerfunk im lokalen Hörfunk und zwar vorrangig die, die Medienkompetenz durch Schulprojekte in Kooperation mit einer Veranstaltergemeinschaft stärken. Ferner unterstützt sie Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekte und -maßnahmen."

Sprechzettel Pressekonferenz 9. Januar 2007
Michael Brinkmeier, medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, und Ralf Witzel, parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion
http://www.cdu-nrw-fraktion.de/index.php?id=405&no_cache=1&size=normal&contrast=&tx_ttnews[pS]=1166226075&tx_ttnews[tt_news]=3413&tx_ttnews[backPid]=82
>>> PDF-Dokument siehe unten

Interview mit Brinkmeier und Witzel, 9. Januar 2007 (Audiofile)
http://buergerfunk-duisburg.podspot.de/post/ist-der-burgerfunk-noch-zu-retten/

Stellungnahmen:

>>> Marc Jan Eumann (medienpolitischer Sprecher SPD-Fraktion):
Schwarz-gelbes Landesmediengesetz macht Bürgerfunk zu einer Veranstaltung ohne Hörer
http://www.spd-fraktion.landtag.nrw.de/spdinternet/www/startseite/Presse/Pressearchiv/2007/01/20070109bpm07.jsp

>>> Oliver Keymis (B 90/ Die Grünen): Todesstoß für Bürgerfunk in NRW
http://www.gruene.landtag.nrw.de/aktuell/pressemitteilungen/pm05-07.htm

Pressespiegel:

Pressespiegel Lokalpresse als PDF siehe unten
(vielen Dank an Helmut Loos/ Büro der SPD-Abgeordneten Stefanie Wiegand MdL)

http://www.taz.de/pt/2007/01/10/a0004.1/text
http://www.taz.de/pt/2007/01/10/a0006.1/text
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_126563.html

Dokumente/ Texte:

Gesetzentwurf.pdf

PK-Brinkmeier-Witzel-090107-LMG _2_.pdf

Pressespiegel.pdf