Was Sie schon immer über Bürgerfunk wissen wollten...


Was ist Bürgerfunk?

Mit dem Start von "Radio Duisburg" am 1.4.1990 nahm in Nordrhein-Westfalen eine ganz neue Form der Partizipation an elektronischen Medien ihren Anfang. In allen 46 Verbreitungsgebieten sind die kommerziellen Lokalradios dazu verpflichtet, Zeit für selbstproduzierte Programmbeiträge von Bürgergruppen bereitstellen. Weder auf Inhalte noch auf Gestaltungsformen der Sendungen dürfen die Veranstalter der Lokalradios Einfluss nehmen. Tausende Bürgerinnen und Bürger im Land produzieren seitdem ihr eigenes Programm, das als nichtkommerzieller Teil auf den Frequenzen der kommerziellen Radios gesendet wird. Vor der letzten Novellierung des Landesmediengesetzes konnte man die Bürgerfunksendungen noch vielfach ab 18 Uhr hören, - je nach Vereinbarung mit der Veranstaltergemeinschaft - auch mehrere Stunden täglich.
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Was hat sich verändert?

Mit dem neuen Landesmediengesetz (LMG NW) vom 5.6.2007 hat die CDU/FDP-Landesregierung den Bürgerfunk stark beschnitten ( http://www.lfm-nrw.de/downloads/medienrecht/lmg2007.pdf ). Die Sendedauer wurde auf täglich höchstens 60 Minuten abzüglich der Zeiten für Nachrichten, Wetter, Verkehrsmeldungen und Werbung begrenzt. Die Sendezeit ist im LMG auf 21 bis 22 Uhr an Werktagen festgelegt worden; nur an Sonn- und Feiertagen ist eine Zeit zwischen 19 und 21 Uhr möglich. Für Schulprojekte in Zusammenarbeit mit den Veranstaltergemeinschaften sind zusätzliche Zeiten möglich. Weiterhin wurde festgelegt, dass nur in deutscher Sprache gesendet werden darf und alle Bürgerfunkprogramme einen lokalen Bezug aufweisen müssen. Die bisherige Sendeminuten-Förderung wurde auf Projektförderung umgestellt, die Förderung durch die Betreiber der Lokalradios (Produktionshilfeverpflichtung) ganz gestrichen. Trotzdem soll der Bürgerfunk im lokalen Hörfunk dazu dienen, das lokale Informationsangebot zu ergänzen (§ 72).
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Wer kann Bürgerfunk machen?

Prinzipiell können immer noch alle Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens den Bürgerfunk nutzen und dort ihre selbst gestalteten Beiträge ausstrahlen lassen. Eine Bürgerfunkgruppe muss aber nun mindestens drei Personen umfassen. Gruppen, die sich beteiligen wollen, müssen keine besondere Organisationsform haben. Zwei wichtige Bedingungen für die Mitwirkung am Programm sind, dass die Mitglieder der Gruppen voll geschäftsfähig sind und im Sendegebiet des Lokalradios wohnen. Ausgeschlossen von der Programmproduktion sind Gruppen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, Parteien und Wählergruppen; Kirchen und juristische Personen des öffentlichen Lebens. Zusätzlich hat die schwarz-gelbe Landesregierung bei der Novellierung des Gesetzes ein kompliziertes System von Qualifizierungsmaßnahmen vorgesehen, so dass ab dem 1.7.2008 nur noch Gruppen senden dürfen, die einen Nachweis über ihre Qualifizierung vorlegen können. (Näheres unter www.qmb-buergerfunk.de) Nach dem neuen Gesetz sollen - trotz der Vorgabe der "vollen Geschäftsfähigkeit" - vor allem Schülergruppen den Bürgerfunk nutzen.
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Wer sendet im Bürgerfunk?

Obwohl unter den neuen Bedingungen viele Gruppen, vor allem wegen der hörerschwachen Sendezeiten, ihre ehrenamtliche Arbeit eingestellt haben, ist die Produzentenschar des Bürgerfunks immer noch sehr breit gefächert und setzt sich aus ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppierungen zusammen. Kinder und Senioren, Kirchen- und Gewerkschaftsgruppen, politisch Aktive unterschiedlichster Coleur, Theater- und Musikgruppen, Umweltverbände, Frauengruppen und viele mehr nutzen das Angebot und beteiligen sich direkt an der lokalen Kommunikation.
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Was kann und darf gesendet werden?

Die Programmbeiträge müssen von den Gruppen selbst hergestellt und gestaltet werden und müssen ausschließlich für die Ausstrahlung im Verbreitungsgebiet oder in einem Teil davon bestimmt sein. Die Beiträge dürfen keine Werbung enthalten und nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Die Verantwortlichen des Lokalsenders - in der Regel ist dies der oder die Chefredakteur/in - überprüfen die Beiträge auf Einhaltung dieser Vorgaben. Bei Verstößen kann die Ausstrahlung verweigert werden. Bewerten die Bürgerfunkgruppe und der Lokalsender den Beitrag unterschiedlich, entscheidet die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) darüber, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist.
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Wer hilft bei der Beitragsproduktion?

Von den 150 Radiowerkstätten, die einmal den Bürgerinnen und Bürgern in NRW Studios und Produktionhilfen zur Verfügung stellten, sind wohl noch weniger als die Hälfte aktiv. Da die LfM nicht mehr wie vorher die offizielle Anerkennung einer Radiowerkstatt nach strengen Kriterien prüft, liegen ihr keine Zahlen vor. In den Radiowerkstätten können nun auch die nach dem neuen Gesetz notwendigen Qualifikationen zur Nutzung des Bürgerfunks erworben werden. Da die bisher gut kalkulierbaren Fördergelder für die Betreuung der Gruppen durch die neue projektbezogene Förderung wegfallen, haben nun viele Radiowerkstätten Schwierigkeiten laufende Kosten für Miete oder Personal aufzubringen und haben ihre Arbeit reduziert oder eingestellt.
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Wie kommt eine Sendung ins Programm?

In den meisten Sendegebieten präsentieren kontinuierlich produzierende Bürgerfunkgruppen ihre Sendungen auf festen Sendeplätzen. Dieses Verfahren vermittelt dem Hörer gute Orientierung: Er weiß, an welchen Tagen die Themen vorgestellt werden, die ihn besonders interessieren. In dem meisten Gebieten sind die Radiowerkstätten auch für die Organisation des Bürgerfunks zuständig, die sie in Absprache mit dem Lokalradio und den Gruppen gewährleisten.
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Wer fördert den Bürgerfunk??

Gefördert wird der Bürgerfunk aus Mitteln der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), die sich wiederum aus Rundfunkgebühren finanziert. Die gesamte Fördersumme wird von der LfM jährlich festgelegt. 2006 und 2007 beispielsweise standen 1,9 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe sei, so die LfM, auch für 2008 vorgesehen. Bisher sind jedoch lediglich 964.000 Euro für die Förderung von Schulprojekten sowie Ausbildungs- und Qualifizierungsangeboten bereitgestellt worden. Davon sind 502.000 Euro für die Förderung von Schulprojekten vorgesehen. 462.000 Euro bleiben für Qualifizierungsmaßnahmen. Eine Sockelförderung für die Radiowerkstätten, in denen die Gruppen betreut und qualifiziert werden, oder eine Förderung der gesendeten Beiträge ist nicht vorgesehen.